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Hotel Theresia Kolín

Unterkunftsbestimmungen

Lesen Sie die Unterkunftsbestimmungen des Hotels


UNTERKUNFTSBESTIMMUNGEN

 

 

Unterkunftgeber

Hotel Theresia Kolín

 

(im Folgenden auch als „Hotel/Pension“ oder „Unterkunftgeber“ bezeichnet)

 

des Betreibers:

 

Hotel Theresia Kolín, a.s.

ID-Nr.: 29037077

UID: CZ29037077

mit Sitz / Geschäftsstelle Na Petříně 991, 280 02 Kolín

 

  1. Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages

 

 

    1. Die Unterbringung von Gästen im Hotel Theresia Kolín erfolgt auf der Grundlage eines Beherbergungsvertrages, der im Einklang mit den Bestimmungen des § 2326 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 GBl, bürgerliches Gesetzbuch, abgeschlossen wird, wonach das Hotel Theresia Kolín (nachfolgend nur „Unterkunftgeber“) dem Gast eine vorübergehende Unterkunft für einen vereinbarten Zeitraum oder für einen Zeitraum, der sich aus dem Zweck der Unterkunft in einer dafür bestimmten Einrichtung ergibt, zur Verfügung stellt und der Gast (weiter nur „Gast“) sich verpflichtet, dem Unterkunftgeber die Unterkunft und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen innerhalb des in diesen Unterkunftsbestimmungen festgelegten Zeitraums zu bezahlen (nachfolgend nur „Vertrag“).

 

    1. Der Beherbergungsvertrag wird immer schriftlich abgeschlossen. Zur Einhaltung der Formvorschrift genügt zumindest eine schriftliche Bestätigung der Bestellung, Reservierung oder Anmeldekarte.

 

    1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die nicht ausdrücklich im Beherbergungsvertrag geregelt sind, ergeben sich aus diesen Unterkunftsbestimmungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers und der Preisliste für die Leistungen des Unterkunftgebers. Wenn der Beherbergungsvertrag etwas anderes vorsieht als diese Unterkunftsbestimmungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers oder die Preisliste des Unterkunftgebers, so gilt der Beherbergungsvertrag.

 

    1. Verstößt der Gast gegen die Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag und den beiliegenden Unterkunftsbestimmungen, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unterkunftgebers oder der Preisliste des Unterkunftgebers oder verstößt er sonst gegen die guten Sitten im Hotel (im Folgenden „Fehlverhalten“ genannt), so kann der Unterkunftgeber den Beherbergungsvertrag vor Ablauf der vereinbarten Frist auch fristlos kündigen, wenn der Gast vom Hotel auf sein Fehlverhalten nach dem Verfahren des § 2331 des Bürgerlichen Gesetzbuches hingewiesen worden ist.

 

 

 

  1. Ankunft im Hotel

 

2.1 Der Gast meldet seine Ankunft an der Hotelrezeption dem zuständigen Mitarbeiter.

 

2.2 Der Gast legt an der Rezeption seinen Personalausweis oder Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis (z.B. Aufenthaltsgenehmigung) vor, anhand dessen der beauftragte Mitarbeiter des Unterkunftgebers die Identität des Gastes überprüft. Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Anmeldekarte des Unterkunftgebers die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Dauer des Aufenthalts.

 

2.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Unterbringung der ankommenden Gäste zwischen 16:00 und 24:00 Uhr.

 

2.4 Der Unterkunftgeber ist berechtigt, vom Gast bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 2000 CZK pro Zimmer zu verlangen. Die Kaution wird bei der Abreise vollständig zurückerstattet oder unter den in Artikel 5, Absatz 5.5 der vorliegenden Unterkunftsbestimmungen genannten Bedingungen reduziert.

 

2.5 Der Berechtigte Mitarbeiter der Rezeption hat den Gast spätestens am Tag seiner Ankunft in der Unterkunft mit den Unterkunftsbestimmungen vertraut zu machen.

 

2.6 Die Anzahl der Personen pro Zimmer entspricht der Anzahl der für die Unterkunft angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, beim Check-in die genaue Anzahl der Gäste mitzuteilen.

 

2.7 Die Dauer der Beherbergung wird spätestens beim Check-in des Gastes vereinbart und im Hausbuch festgehalten. Die Unterkunftsdauer kann nur mit Zustimmung des Unterkunftgebers verlängert werden und muss durch einen Eintrag im Hausbuch belegt werden.

 

2.8 Der Gast willigt hiermit ein, dass der Unterkunftgeber seine personenbezogenen Daten im Rahmen der angegebenen Daten zum Zwecke der Beherbergung und der Registrierung der Gäste im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 GBl. über die örtlichen Gebühren und des Gesetzes Nr. 326/1999 GBl. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze verarbeitet und speichert. Weitere Pflichten des Gastes und des Unterkunftgebers hinsichtlich der Führung des Registers oder des Hausbuchs sind in den oben genannten Rechtsvorschriften festgelegt.

 

 

  1. Allgemeine Unterbringungsvorschriften

 

3.1 Der Gast hat das Recht, den für seine Unterkunft reservierten Raum sowie die Gemeinschaftsräume des Unterkunftgebers zu benutzen und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

 

3.2 Beim Check-in erhält der Gast einen Schlüssel oder eine Magnet- oder Chipkarte für das Zimmer (im Folgenden zusammenfassend „Schlüssel“ genannt). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Schlüssel sowie die Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht unmittelbar am jeweiligen Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Unterkunftgeber beteiligt sind, zu verhindern. Mögliche Strafen für Verlust, Zerstörung, Beschädigung sowie den Zugang zu Schlüsseln nach dem vorstehenden Satz sind in der Schadenspreisliste geregelt.

 

 

3.3 Der Gast ist verpflichtet:

 

  • sich mit den Unterkunftsbestimmungen vertraut zu machen und diese einzuhalten;
  • den Preis für die Unterkunft gemäß der gültigen Preisliste zu bezahlen;
  • die zur Beherbergung bestimmten Räumlichkeiten ordnungsgemäß zu nutzen und in allen zur Beherbergung bestimmten Bereichen Ordnung und Sauberkeit zu halten;
  • die Sauberkeit in den Unterkunftsräumen zu gewährleisten;
  • die Einrichtung in den Unterkunftsräumen vor Schäden zu schützen;
  • Schäden oder Beeinträchtigungen, die der Gast oder mit ihm zusammen wohnende Personen in den Räumlichkeiten des Unterkunftgebers verursachen, unverzüglich zu melden;
  • sich zwischen 22:00 und 07:00 Uhr so zu verhalten, dass andere Personen nicht durch übermäßigen Lärm gestört werden;
  • beim Verlassen des Zimmers die Wasserhähne im Zimmer, zu zudrehen, Lichter auszuschalten, Elektrogeräte auszuschalten, die während der Abwesenheit des Gastes nicht benutzt werden, und die Fenster zu schließen;
  • vor dem Verlassen des Raumes Elektrogeräte und andere elektrische Einrichtungen vom Netz (Steckdose) zu trennen;
  • Elektrogeräte und andere elektrische Einrichtungen vom Netz (von der Steckdose) zu trennen, sobald die aktive Nutzung dieser Geräte und Einrichtungen oder deren Aufladung beendet ist;
  • Elektrogeräte oder andere elektronische Geräte nur in Anwesenheit des Gastes zu benutzen oder aufzuladen;

(als Elektrogeräte und sonstige elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Bestimmungen gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, wiederaufladbare Batterien - für Elektrofahrräder, Roller, Drohnen, Taschenlampen), wobei alle vom Gast mitgebrachten und an das Stromnetz des Unterkunftgebers angeschlossenen Elektrogeräte und sonstigen elektrischen Betriebsmittel nicht beschädigt sein dürfen und mit dem CE-Konformitätszeichen (CONFORMITY EUROPE) sowie mit den folgenden Angaben versehen sein müssen: a) Nennspannung oder -bereich, b) Eingangsnennleistung oder -stromstärke, c) Name oder Marke des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers, d) Modell oder Typ, e) Schutzklasse gegen elektrischen Schlag, f) Schutzart IP XX des Geräts, g) Nennstrom der vorverdrahteten Sicherung, h) Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist. 

  • bei der Abreise aus der Unterkunft müssen Sie den Zimmerschlüssel an der Rezeption abgeben;
  • bei Nutzung/Verbrauch aus der Minibar, die zur Zimmerausstattung gehört, die Anzahl der verbrauchten Minibarartikel auf der Verbrauchskarte zu vermerken, die bei der Abreise an der Rezeption abgegeben wird. Der Gesamtbetrag der verbrauchten Waren wird vor der Abreise an der Rezeption bezahlt.

3.4 Der Gast darf ohne Zustimmung des Unterkunftgebers:

 

  • keine wesentlichen Änderungen an der Unterkunft vornehmen (Umstellen von Möbeln, Geräten usw.);
  • keine Geräte und Einrichtungen aus der Unterkunft entfernen;
  • keine eigenen Geräte in der Unterkunft benutzen, mit Ausnahme von Kleingeräten, die der Gast für die Körperpflege und für Büroarbeiten benötigt;
  • die Unterkunft auf keine andere Person übertragen;
  • Besucher in den für die Unterkunft vorgesehenen Räumlichkeiten zu empfangen; Besucher müssen ordnungsgemäß im Gästebuch eingetragen werden und sind zwischen 7.00 und 22.00 Uhr nur mit Zustimmung des Unterkunftgebers möglich; Gäste dürfen Besucher nur in den Gemeinschaftsräumen des Unterkunftgebers empfangen;
  • die Adresse des Hauses mit Unterkunftsräumen nicht als seinen Geschäftssitz angeben;
  • in den Räumlichkeiten des Unterkunftgebers keine Tiere unterbringen. Der Tierhalter ist verpflichtet, den sicheren Zustand des Tieres durch Vorlage eines gültigen Impfausweises nachzuweisen und die Unterbringungsgebühr für das Tier zu entrichten.

3.5 Der Gast darf darüber hinaus:

 

  • keine Waffen, Munition und Sprengstoff mit sich führen oder in einem Zustand aufbewahren, der ihre sofortige Verwendung ermöglicht;
  • keine Betäubungsmittel, psychotrope Stoffe oder Gifte besitzen, herstellen oder aufbewahren, es sei denn, es handelt sich um ärztlich verordnete Arzneimittel;
  • dies gilt nicht für Bereiche, in denen das Rauchen erlaubt ist und die sichtbar mit einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet sind;
  • keine offene Flammen verwenden.

 

 

  1. Die Haftung des Unterkunftgebers für das Eigentum des Gastes

 

4.1 Auf Wunsch des Gastes nimmt der Unterkunftgeber Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände in Verwahrung. Das Hotel hat das Recht, die Annahme von Gegenständen zu verweigern, wenn diese gefährlich oder in Wert und Umfang für den Beherbergungsbetrieb unverhältnismäßig sind. Der Vermieter verlangt, dass ihm die Gegenstände in einer verschlossenen oder versiegelten Hülle zur Aufbewahrung übergeben werden.

 

4.2 Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden am Eigentum des Gastes kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadens geltend gemacht werden. Der Schadenersatz wird nicht geleistet, wenn der Gast oder seine Begleitperson den Schaden verursacht hat.

 

4.3 Lässt der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer zurück und ist die Unterkunft nicht bezahlt, so wird der Unterkunftgeber die Sachen des Gastes aus dem Zimmer entfernen und an einem sicheren Ort aufbewahren, um Schäden zu vermeiden. Nach Begleichung der Beherbergungsschuld übergibt der Unterkunftgeber dem Gast die eingelagerten Gegenstände.

 

 

 

 

 

  1. Sicherheit, Haftung der Gäste für verursachte Schäden

 

5.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan liegt in jedem Hotelzimmer und kann beim jeweiligen Mitarbeiter an der Rezeption eingesehen werden.

 

5.2 Der Unterkunftgeber darf einem Gast ein Arzneimittel aus der Apotheke nach Wahl des mündigen Gastes oder eines mündigen Dritten für den Gast nur auf ausdrückliche Anweisung eines solchen Gastes oder einer solchen Person verabreichen. Das Risiko, das mit der Verabreichung solcher Arzneimittel verbunden ist, sowie das potenzielle Risiko einer Kontraindikation trägt die Person, die die Verabreichung des Arzneimittels verlangt hat.

 

5.3 Der Gast hat sich so zu verhalten, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der Freiheit, des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen vermieden wird.

 

5.4 Ein Gast, der im Zimmer oder in anderen Räumlichkeiten des Unterkunftgebers eigene Stromverbraucher oder andere elektrische Geräte benutzt, haftet für Schäden, die durch solche Geräte und Stromverbraucher verursacht werden.

 

5.5 Verursacht ein Gast durch sein Verhalten einen Schaden am Eigentum des Unterkunftgebers, so wird der entstandene Schaden aus der geleisteten Kaution gemäß § 2 Abs. 2.4 der Unterkunftsbestimmungen gedeckt. Übersteigt der entstandene Schaden die Kaution, ist der Gast verpflichtet, die Differenz an den Unterkunftgeber zu zahlen.

 

 

  1. Abreise vom Hotel

 

6.1 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er sich aufhält, bis 10:00 Uhr zu verlassen.

 

6.2 Der Gast schließt das Zimmer ab und gibt die Schlüssel an der Rezeption des Unterkunftgebers ab, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

  1. Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten

 

7.1 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, Allgemeine Datenschutzverordnung

7.2 Zum Zwecke des Beherbergungsvertrages und der damit zusammenhängenden Sachverhalte werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisedokuments oder Visums, bleibender Wohnsitz.

7.3 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten manuell und automatisiert direkt durch seine beauftragten Mitarbeiter und durch vom Unterkunftgeber beauftragte Auftragsverarbeiter auf der Grundlage von Verträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

7.4 Die Liste der Personen/Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten des Gastes mitgeteilt werden können, richtet sich nach den für den Unterkunftgeber geltenden Rechtsnormen.

7.5 Personenbezogene Daten werden vom Beherbergungsbetrieb für einen Zeitraum von 6 Jahren bzw. für den Zeitraum, der nach den geltenden Rechtsvorschriften (z. B. Gesetz Nr. 326/1999 GBl. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik) erforderlich ist, verarbeitet.

7.6 Der Gast hat das Recht, seine vom Unterkunftgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

7.7 Der Gast hat ferner das Recht, vom Unterkunftgeber die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erfahren, die die betroffene Person dem Unterkunftgeber zur Verfügung gestellt hat. Der Beherbergungsbetrieb stellt der betroffenen Person die Daten auf Verlangen des Gastes unverzüglich in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung oder übermittelt die Daten auf Verlangen des Gastes an einen anderen, genau bezeichneten für die Verarbeitung Verantwortlichen. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht mit automatisierten Mitteln verarbeitet werden.

7.8 Ist ein Gast der Ansicht, dass seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die in der Tschechischen Republik das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ist (www.uoou.cz).

7.9.      Kontaktdaten des Unterkunftgebers: Hotel Theresia Kolín, a.s., Na Petříně 991, 280 02 Kolín

 

 

 

Diese Unterkunftsbestimmungen sind am 1.11.2023 in Kraft getreten und wirksam geworden

 

Für das Hotel Theresia Kolín, a.s.

Name: Ing. Jan Fořt

Funktion: Hotelmanager

 

 




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