Lesen Sie die Unterkunftsbestimmungen des Hotels
UNTERKUNFTSBESTIMMUNGEN
Unterkunftgeber
Hotel Theresia Kolín
(im Folgenden auch als „Hotel/Pension“ oder „Unterkunftgeber“ bezeichnet)
des Betreibers:
Hotel Theresia Kolín, a.s.
ID-Nr.: 29037077
UID: CZ29037077
mit Sitz / Geschäftsstelle Na Petříně 991, 280 02 Kolín
2.1 Der Gast meldet seine Ankunft an der Hotelrezeption dem zuständigen Mitarbeiter.
2.2 Der Gast legt an der Rezeption seinen Personalausweis oder Reisepass oder einen anderen Identitätsnachweis (z.B. Aufenthaltsgenehmigung) vor, anhand dessen der beauftragte Mitarbeiter des Unterkunftgebers die Identität des Gastes überprüft. Der Gast bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Anmeldekarte des Unterkunftgebers die Richtigkeit seiner persönlichen Daten und die Dauer des Aufenthalts.
2.3 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Unterbringung der ankommenden Gäste zwischen 16:00 und 24:00 Uhr.
2.4 Der Unterkunftgeber ist berechtigt, vom Gast bei der Ankunft eine Kaution in Höhe von 2000 CZK pro Zimmer zu verlangen. Die Kaution wird bei der Abreise vollständig zurückerstattet oder unter den in Artikel 5, Absatz 5.5 der vorliegenden Unterkunftsbestimmungen genannten Bedingungen reduziert.
2.5 Der Berechtigte Mitarbeiter der Rezeption hat den Gast spätestens am Tag seiner Ankunft in der Unterkunft mit den Unterkunftsbestimmungen vertraut zu machen.
2.6 Die Anzahl der Personen pro Zimmer entspricht der Anzahl der für die Unterkunft angemeldeten Personen. Der Gast verpflichtet sich, beim Check-in die genaue Anzahl der Gäste mitzuteilen.
2.7 Die Dauer der Beherbergung wird spätestens beim Check-in des Gastes vereinbart und im Hausbuch festgehalten. Die Unterkunftsdauer kann nur mit Zustimmung des Unterkunftgebers verlängert werden und muss durch einen Eintrag im Hausbuch belegt werden.
2.8 Der Gast willigt hiermit ein, dass der Unterkunftgeber seine personenbezogenen Daten im Rahmen der angegebenen Daten zum Zwecke der Beherbergung und der Registrierung der Gäste im Sinne des Gesetzes Nr. 565/1990 GBl. über die örtlichen Gebühren und des Gesetzes Nr. 326/1999 GBl. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik und über die Änderung einiger Gesetze verarbeitet und speichert. Weitere Pflichten des Gastes und des Unterkunftgebers hinsichtlich der Führung des Registers oder des Hausbuchs sind in den oben genannten Rechtsvorschriften festgelegt.
3.1 Der Gast hat das Recht, den für seine Unterkunft reservierten Raum sowie die Gemeinschaftsräume des Unterkunftgebers zu benutzen und die mit der Unterkunft verbundenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
3.2 Beim Check-in erhält der Gast einen Schlüssel oder eine Magnet- oder Chipkarte für das Zimmer (im Folgenden zusammenfassend „Schlüssel“ genannt). Der Gast ist verpflichtet, den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Schlüssel sowie die Weitergabe der Schlüssel an Dritte, die nicht unmittelbar am jeweiligen Beherbergungsvertrag zwischen dem Gast und dem Unterkunftgeber beteiligt sind, zu verhindern. Mögliche Strafen für Verlust, Zerstörung, Beschädigung sowie den Zugang zu Schlüsseln nach dem vorstehenden Satz sind in der Schadenspreisliste geregelt.
3.3 Der Gast ist verpflichtet:
(als Elektrogeräte und sonstige elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Bestimmungen gelten insbesondere, aber nicht ausschließlich, Ladegeräte für Unterhaltungselektronik (Telefone, Tablets, PCs, wiederaufladbare Batterien - für Elektrofahrräder, Roller, Drohnen, Taschenlampen), wobei alle vom Gast mitgebrachten und an das Stromnetz des Unterkunftgebers angeschlossenen Elektrogeräte und sonstigen elektrischen Betriebsmittel nicht beschädigt sein dürfen und mit dem CE-Konformitätszeichen (CONFORMITY EUROPE) sowie mit den folgenden Angaben versehen sein müssen: a) Nennspannung oder -bereich, b) Eingangsnennleistung oder -stromstärke, c) Name oder Marke des Herstellers oder des verantwortlichen Händlers, d) Modell oder Typ, e) Schutzklasse gegen elektrischen Schlag, f) Schutzart IP XX des Geräts, g) Nennstrom der vorverdrahteten Sicherung, h) Umgebung, für die das Gerät bestimmt ist.
3.4 Der Gast darf ohne Zustimmung des Unterkunftgebers:
3.5 Der Gast darf darüber hinaus:
4.1 Auf Wunsch des Gastes nimmt der Unterkunftgeber Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände in Verwahrung. Das Hotel hat das Recht, die Annahme von Gegenständen zu verweigern, wenn diese gefährlich oder in Wert und Umfang für den Beherbergungsbetrieb unverhältnismäßig sind. Der Vermieter verlangt, dass ihm die Gegenstände in einer verschlossenen oder versiegelten Hülle zur Aufbewahrung übergeben werden.
4.2 Ein Anspruch auf Ersatz von Schäden am Eigentum des Gastes kann nur innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung des Schadens geltend gemacht werden. Der Schadenersatz wird nicht geleistet, wenn der Gast oder seine Begleitperson den Schaden verursacht hat.
4.3 Lässt der Gast seine Sachen nach Beendigung des Aufenthalts im Zimmer zurück und ist die Unterkunft nicht bezahlt, so wird der Unterkunftgeber die Sachen des Gastes aus dem Zimmer entfernen und an einem sicheren Ort aufbewahren, um Schäden zu vermeiden. Nach Begleichung der Beherbergungsschuld übergibt der Unterkunftgeber dem Gast die eingelagerten Gegenstände.
5.1 Der Gast ist verpflichtet, sich mit den Sicherheitsvorschriften und dem Evakuierungsplan für den Brandfall vertraut zu machen. Dieser Plan liegt in jedem Hotelzimmer und kann beim jeweiligen Mitarbeiter an der Rezeption eingesehen werden.
5.2 Der Unterkunftgeber darf einem Gast ein Arzneimittel aus der Apotheke nach Wahl des mündigen Gastes oder eines mündigen Dritten für den Gast nur auf ausdrückliche Anweisung eines solchen Gastes oder einer solchen Person verabreichen. Das Risiko, das mit der Verabreichung solcher Arzneimittel verbunden ist, sowie das potenzielle Risiko einer Kontraindikation trägt die Person, die die Verabreichung des Arzneimittels verlangt hat.
5.3 Der Gast hat sich so zu verhalten, dass eine unzumutbare Beeinträchtigung der Freiheit, des Lebens, der Gesundheit oder des Eigentums eines anderen vermieden wird.
5.4 Ein Gast, der im Zimmer oder in anderen Räumlichkeiten des Unterkunftgebers eigene Stromverbraucher oder andere elektrische Geräte benutzt, haftet für Schäden, die durch solche Geräte und Stromverbraucher verursacht werden.
5.5 Verursacht ein Gast durch sein Verhalten einen Schaden am Eigentum des Unterkunftgebers, so wird der entstandene Schaden aus der geleisteten Kaution gemäß § 2 Abs. 2.4 der Unterkunftsbestimmungen gedeckt. Übersteigt der entstandene Schaden die Kaution, ist der Gast verpflichtet, die Differenz an den Unterkunftgeber zu zahlen.
6.1 Der Gast ist verpflichtet, das Zimmer, in dem er sich aufhält, bis 10:00 Uhr zu verlassen.
6.2 Der Gast schließt das Zimmer ab und gibt die Schlüssel an der Rezeption des Unterkunftgebers ab, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
7.1 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, Allgemeine Datenschutzverordnung
7.2 Zum Zwecke des Beherbergungsvertrages und der damit zusammenhängenden Sachverhalte werden folgende personenbezogene Daten/Kategorien von personenbezogenen Daten verarbeitet: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisedokuments oder Visums, bleibender Wohnsitz.
7.3 Der Unterkunftgeber verarbeitet personenbezogene Daten manuell und automatisiert direkt durch seine beauftragten Mitarbeiter und durch vom Unterkunftgeber beauftragte Auftragsverarbeiter auf der Grundlage von Verträgen zur Verarbeitung personenbezogener Daten.
7.4 Die Liste der Personen/Kategorien von Empfängern, denen die personenbezogenen Daten des Gastes mitgeteilt werden können, richtet sich nach den für den Unterkunftgeber geltenden Rechtsnormen.
7.5 Personenbezogene Daten werden vom Beherbergungsbetrieb für einen Zeitraum von 6 Jahren bzw. für den Zeitraum, der nach den geltenden Rechtsvorschriften (z. B. Gesetz Nr. 326/1999 GBl. über den Aufenthalt von Ausländern in der Tschechischen Republik) erforderlich ist, verarbeitet.
7.6 Der Gast hat das Recht, seine vom Unterkunftgeber verarbeiteten personenbezogenen Daten einzusehen, zu berichtigen oder zu löschen oder die Verarbeitung einzuschränken, sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.
7.7 Der Gast hat ferner das Recht, vom Unterkunftgeber die ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu erfahren, die die betroffene Person dem Unterkunftgeber zur Verfügung gestellt hat. Der Beherbergungsbetrieb stellt der betroffenen Person die Daten auf Verlangen des Gastes unverzüglich in einem strukturierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung oder übermittelt die Daten auf Verlangen des Gastes an einen anderen, genau bezeichneten für die Verarbeitung Verantwortlichen. Dieses Recht gilt nicht für personenbezogene Daten, die nicht mit automatisierten Mitteln verarbeitet werden.
7.8 Ist ein Gast der Ansicht, dass seine personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, kann er eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einreichen, die in der Tschechischen Republik das Amt für den Schutz personenbezogener Daten ist (www.uoou.cz).
7.9. Kontaktdaten des Unterkunftgebers: Hotel Theresia Kolín, a.s., Na Petříně 991, 280 02 Kolín
Diese Unterkunftsbestimmungen sind am 1.11.2023 in Kraft getreten und wirksam geworden
Für das Hotel Theresia Kolín, a.s.
Name: Ing. Jan Fořt
Funktion: Hotelmanager